Finanzierung
Kosten
Die Finanzierung unserer Unterstützungsangebote erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe auf Basis der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (§ 35a) bzw. XII (§§ 53, 54). Gerne beraten wir Sie bei der Antragstellung bei dem zuständigen Kostenträger. Darüber hinaus kann das Angebot als Selbstzahler in Anspruch genommen werden.